Fragen und Antworten zum Schulessen
ERNÄHRUNG
1. Wir ernähren uns vegetarisch / vegan oder weizenfrei. Kann mein Kind in der Schule ….
Sie finden täglich mindestens 1 vegetarisches Gericht auf der Speisekarte. Fast alle angebotenen Speisen können auch vegan angeboten werden. Generell wird nur Dinkelmehl für unsere selbst produzierten Speisen verwendet. Da ein großer Teil der Brötchen, Salatbrötchen, Brot und Kuchen selbst hergestellt wird, kann ihr Kind aus sehr vielen Speisen wählen.
2. Mein Kind soll kein Schweinefleisch essen.
Seit 2010 gibt es einen Beschluss des Essensbeirates der Stadt Gelsenkirchen, in dem sich alle Gelsenkirchener Caterer und Produzenten verpflichten auf jeglichen Einsatz von Schweinefleisch oder Produkten vom Schwein zu verzichten. Einige Produkte sind helal.
3. Mein Kind hat Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder ein Essproblem.
Jedes Kind kann im Schulrestaurant am Mittagessen teilnehmen. Der Produktionsleiter und Frau Schmidt sind entsprechend geschult. Der Ablauf ist für ihr Kind etwas anders. Nähere Auskünfte hierzu durch Frau Schmidt.
4. Werden die Speisen fertig angeliefert?
Der Mensaverein produziert bis auf wenige Speisekomponenten alles frisch und selbst. Es gibt keine aufgeschlagenen Puddings, gekaufte Salatsaucen oder Speisen aus der Tüte. Kartoffelpüree, Salate usw. werden vor Ort hergestellt. Deshalb schmecken unsere Speisen auch nicht immer gleich. Wenn Sie Fragen zur Herstellung usw. haben, sind Sie jederzeit herzlich eingeladen einen Blick hinter die Kulissen zu riskieren oder Sie kommen ohne Voranmeldung zum Essen und probieren was die Kinder bekommen.
ZAHLUNGSVERKEHR
1. Warum ziehen Sie das Geld nicht von meinem Konto ein?
Es könnte sein, dass sich Ihre Gehaltszahlung mit unserer Abbuchung überschneidet. Dadurch entstehen unnötige Kosten. Einfacher ist ein Dauerauftrag.
2. Welche Angaben sind bei der Überweisung wichtig?
Wir benötigen unbedingt den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes und die aktuelle Klasse als Verwendungszweck. Es gibt Nachnamen die kommen häufiger vor, wir können das Geld sonst nicht Ihrem Kind zuordnen.
3. Bis wann muss ich das Geld überweisen?
Das Geld sollte bis zum 5. des laufenden Monats auf unserem Konto sein. Falls Sie Ihr Gehalt erst am 15. des Monats bekommen, wäre es gut wenn Sie uns anrufen und wir einen anderen Zahlungstermin vereinbaren.
4. Ab wann muss ich den Betrag überweisen?
Der Berechnungszeitraum für das Mittagessen und den Vertrag ist immer vom 01. August eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Bitte überweisen Sie erstmalig zum 01.08. des Schuljahres das Geld.
5. Ich kann den Essensbeitrag nicht bezahlen.
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt die gesunde Ernährung von Kindern. Bei geringem Einkommen kann ein Antrag auf Freitisch gewährt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Schulsekretariat.
Manchmal liegt man knapp über der Zuschussgrenze, hier hilft der ehemalige Schüler und Welttorhüter Manuel Neuer. Sprechen Sie Frau Schmidt an.
VERTRAG
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Der mit dem Mensaverein geschlossene Vertrag läuft immer vom 01.08. des Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Der Vertrag gilt immer für ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend um das folgende Schuljahr, wenn bis vier Wochen vor Schuljahresende keine schriftliche Kündigung erfolgt. Eine Kündigung ist nur zum Schuljahresende möglich.
Veränderung des Abo- Umfangs
Eine Aufstockung des Abo- Umfangs ist während des gesamten Schuljahres jeweils zum Beginn des nächsten Monats auf entsprechenden schriftlichen Antrag hin möglich.
Eine Verringerung des Abo- Umfangs zum Beginn des neuen Schuljahres ist auf entsprechenden schriftlichen Antrag hin mit einer Frist von vier Wochen möglich.
Eine Verringerung des Abo- Umfangs um maximal zwei Wochentage ist während des laufenden Schuljahres lediglich einmal pro Schuljahr durch entsprechenden schriftlichen Antrag mit einer Frist von vier Wochen im Voraus möglich.
Was passiert wenn ich vor den Ferien nicht gekündigt habe?
Der bestehende Vertrag hat sich stillschweigend um ein weiteres Schuljahr verlängert. Sie können den bestehenden Vertrag max. um zwei Tage verringern. Hierbei müssen Sie die gewünschten Essenstage verbindlich angeben.